Verwendung von Modellen

Verwendung von Modellen

  1. Die Anforderungen dieses Moduls gelten für Modelle, die für die in diesem Rundschreiben geregelten Prozesse eingesetzt werden. Sie finden auch Anwendung bei automatisierten Modellen, technologiegestützter Innovation und künstlicher Intelligenz.
  2. Die Wahl der Modelle liegt in der Verantwortung des Instituts. Die zugrundeliegenden Annahmen sind nachvollziehbar zu begründen. Die Angemessenheit und Eignung sind vor dem Einsatz eines Modells zu bewerten und regelmäßig zu überprüfen. Das setzt hinreichende Kenntnisse über die Modell-Konzeption, insbesondere zu wesentlichen Annahmen und Parametern sowie den darin einfließenden Daten, voraus.
  3. Das Institut hat geeignete Verfahren, die die Qualität der zugrundeliegenden Daten sicherstellen, zu implementieren. Insbesondere sollen Qualitätsschwächen in den zugrundeliegenden Daten erkannt und bereinigt werden.
  4. Das Institut hat angemessene Regelungen zur Verwendung der Modellergebnisse zu treffen. Soweit relevant, müssen diese auch Ausführungen zu Überschreibungen beinhalten.
  5. Das Institut hat sich mit den Grenzen und Beschränkungen, die sich aus den eingesetzten Modellen, den ihnen zugrundeliegenden Annahmen und den darin einfließenden Daten ergeben, kritisch auseinanderzusetzen und eine regelmäßige Validierung der Modelle vorzunehmen. Dabei sind die sachgerechte Handhabung der Modellergebnisse und die Genauigkeit des Modells in Bezug auf dessen Verwendung angemessen zu überprüfen. Die Qualität der Modellergebnisse, insbesondere die Genauigkeit, Stabilität und Konsistenz der Verfahren, ist regelmäßig zu analysieren.
  6. Neben der angestrebten Genauigkeit ist auch auf eine hinreichende Erklärbarkeit zu achten. Dies gilt insbesondere für Modelle, die Charakteristika von technologiegestützter Innovation und künstlicher Intelligenz aufweisen.