Verfahren zur Früherkennung von ESG-Risiken

Verfahren zur Früherkennung von Risiken

Für diese Zwecke hat das Institut auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung zu entwickeln. Dies schließt auch, soweit sinnvoll und möglich, die Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken ein. Es sind die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) des Abschnittes 8.5 (Verwendung von Frühwarnindikatoren/Watchlisten bei der Kontrolle der Kreditrisiken) zu beachten.

Risikomerkmale

In Abhängigkeit vom Risikogehalt des Engagements ist zu prüfen, ob die in den EBA.Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Tz. 274 genannten Parameter als Risikomerkmale für eine frühzeitige Risikoidentifizierung geeignet
sind.

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